Rechtsgebiet: Steuerrecht
Die Komplexität des Steuerrechts führt dazu, dass Vorschriften übersehen oder EU-Rechtsprechung nicht angewandt wird. So werden von der Kanzlei Dr. Zeifang, Kübel & Partner mbB nicht nur Einspruchsverfahren gegen Bescheide geführt, sondern die Mandanten in den einzelnen Instanzen vor dem Finanzgerichten bis zum BFH vertreten.
Werden Geschäftsanteile oder Firmen übertragen, ergeben sich im Regelfall zahlreiche steuerrechtliche Probleme, die die Anwälte der Kanzlei Dr. Zeifang, Kübel & Partner mbB vorab mit dem Mandanten erörtern und gegebenenfalls auch gegenüber dem Finanzamt durchsetzen.
Viele Vorschriften im Steuerrecht setzen voraus, dass die Tatbestände der Vorschrift auch tatsächlich „gelebt“ werden. Gerade bei nahestehenden Personen ist immer auf ein Fremdvergleich abzustellen. Sofern im Steuerrecht von „Getrenntleben“ gesprochen wird, ist dies gegebenenfalls nachzuweisen, ebenso, wenn für eine gemeinsame Veranlagung nicht nur eine Wirtschaftsgemeinschaft, sondern eine Lebensgemeinschaft verlangt wird. Kann z.B. der Ehegatte noch gemeinsame Veranlagung wählen, wenn die Familie vier verschiedentliche Wohnsitze hat?
Der Fremdvergleich ist aber auch wichtig bei Verträgen. Ob die zwischen Angehörigen abgeschlossenen Verträge auch so mit fremden Dritten durchgeführt worden wären. Das Steuerrecht ist nicht abschließend in Vorschriften geregelt, vielmehr gibt es zahlreiche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, die jedoch nicht immer veröffentlicht werden, insbesondere dann, wenn es für die Finanzverwaltung ungünstig ist. Um eine Vielzahl der Steuerpflichtigen nicht auf diese für Sie günstige Entscheidung hinzuweisen, werden solche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs mit einem „Nichtveröffentlichungsvermerk“ versehen. Auch aus diesem Grund sind regelmäßige Fortbildungen unabdingbar und werden von den Anwälten der Kanzlei immer wieder wahrgenommen. Ihr Vorteil: gleich mehrere Fachanwälte für Steuerrecht in einer Kanzlei!