Rechtsgebiet: Familienrecht

Ein Beratungs- und Regelungsbedarf im Familienrecht besteht bereits vor Eheschließung, um die künftigen Rechtsfolgen der Eheschließung bzw. einer etwaigen Trennung oder Scheidung vorausschauend und angemessen zu einem Zeitpunkt zu gestalten, zu dem beide Partner noch Einvernehmen herstellen können.

Eine Gestaltung erfolgt insbesondere durch den Abschluss eines notariellen Ehevertrages, dessen Details beratend durch die Kanzlei aufgezeigt und erarbeitet werden können.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Wahl des Güterstandes bzw. dessen Modifizierungen, d.h. ob Vermögensmehrungen während der Ehezeit bei Scheidung ausgleichspflichtig sind oder bestimmte Gegenstände, z.B. der Betrieb oder Immobilien, nicht der Ausgleichspflicht unterliegen.

Weitere wichtige Regelungspunkte können z.B. die Behandlung finanzieller und sonstiger, auch tatsächlicher Leistungen bei einem gemeinschaftlichen Grundstückskauf und Hausbau, von Ehegatten- und Schwiegerelternzuwendungen, sowie von Zugewinnausgleich und Unterhalt sein.

Auch im Lauf einer Ehe – insbesondere im fortgeschrittenen Alter- empfiehlt sich die Überprüfung der Güterstandswahl, weil sich die Motivationslage für die Wahl eines bestimmten Güterstands durchaus geändert haben kann und den Interessen der Eheleute nicht mehr gerecht wird.

Ein wichtiges Instrument zur steuerfreien Übertragung von Vermögenswerten an den anderen Ehegatten ist die sogenannte Güterstandsschaukel.

Die Wahl des Güterstands hat auch Auswirkungen auf die Höhe der Erbquoten gesetzlicher Erben und damit auch auf die Höhe von Pflichtteilsansprüchen in einem Nachlaßfall.

Sollte eine Trennung ins Haus stehen, empfiehlt es sich umgehend, sich an unsere Kanzlei zu wenden, damit Trennungsfolgen wie z.B. Vermögensauseinandersetzung, Nutzung der Ehewohnung und Trennungsunterhalt möglichst ohne großen Streit und Gerichtsverfahren einer einvernehmlichen Regelung zugeführt werden können.

Bereits nach einer Trennung sind Überlegungen zu den Scheidungsfolgen, insbesondere über Zugewinnausgleichsansprüche eines Ehegatten anzustellen. Es sollte nicht verabsäumt werden, Auskünfte zum Trennungsvermögen ( Stichtag der Trennung ) einzuholen, um etwaige illoyale Vermögensminderungen durch den anderen Ehegatten bis zur Scheidung feststellen und gegebenenfalls durch Sicherung mit Arrest  oder die Geltendmachung vorzeitigen Zugewinnausgleichs verhindern zu können.

Der Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens ist sorgfältig zu wählen, weil dieser Bedeutung hat für die Berechnung z.B. des Endvermögens und des Versorgungsausgleichs:

je länger die Ehe besteht, umso höher werden grundsätzlich die auszugleichenden Rentenanwartschaften; das Endvermögen als Berechnungsgrundlage des Zugewinnausgleichs kann sich jedoch- vorhersehbar- auch negativ entwickeln.

Die Praxis zeigt, dass besonders zeitaufwendig, kostenintensiv und nervenaufreibend die Auskunftsstufen in den Angelegenheiten Zugewinn und Unterhalt sind, insbesondere bei Einholung auch mehrerer Sachverständigengutachten, und Verfahren hierdurch über Jahre dauern können.  Unsere Kanzlei legt in Ihrem Interesse besonderes Gewicht auf eine frühzeitige vergleichsweise Regelung.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Zeifang, Kübel & Partner begleiten Sie mit Kompetenz, Erfahrung und Geduld in Ihren Familienangelegenheiten, mit dem Ziel zu möglichst wirtschaftlich günstigen und persönlich vertretbaren Ergebnissen zu gelangen.

Im Bereich Familienrecht können Ihnen diese Anwälte weiterhelfen: